Beitragsordnung
Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung vom 12. März 2021 beschließt, folgende, monatlich zum jeweils 1. des Monats zu entrichtenden Beiträge, von den Mitgliedern des Vereins zu erheben:
- regulärer Mitgliedsbeitrag: 02,50 Euro
- Fördermitgliedsbeitrag: 10,00 Euro
In Härtefällen können Mitglieder mit dem Vorstand abweichende Beiträge vereinbaren. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrag ist auch in viertel-, halb- oder ganzjährlicher Form möglich.